Am 10. Juni wurden dem Internationalen Strafgerichtshof neue Dokumente vorgelegt, die die Beteiligung Tadschikistans an der Verfolgung von Uiguren beweisen sollen. Das könnte die Staatsanwälte des Gerichtshofs dazu veranlassen, eine Untersuchung über die systematische Verfolgung der Uiguren und anderer chinesischer Minderheiten einzuleiten. Wird der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bald die Verbrechen gegen die Minderheiten im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang untersuchen, derer Peking bezichtigt wird? In einer Pressemitteilung vom 10. Juni teilten die Anwälte zweier uigurischer Organisationen mit, dass sie den Staatsanwälten neue Beweise für die Beteiligung Tadschikistans an der Verfolgung der Uiguren präsentiert haben.
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Der Verlautbarung zufolge verhandle China mit Tadschikistan direkt über die Abschiebung von Uiguren. Es würden zwei verschiedene Methoden angewandt werden, um Uiguren auf chinesisches Territorium zurückzubringen: Einerseits werde versucht, die Zielpersonen per Telefonanrufen von Angehörigen dazu zu bewegen, zurückzukehren. Eine Methode, die laut Zeugenberichten auch bei in Kasachstan lebenden Uiguren und aus Xinjiang stammenden Kasachen Anwendung findet [fr/ru]. Die zweite Methode bestehe darin, die Bewilligung von Aufenthaltserlaubnissen so lange hinauszuzögern, bis die betroffenen Personen in die Illegalität abrutschten und abgeschoben werden können. Die Pressemitteilung meldet einen drastischen Rückgang der Zahl der in Tadschikistan lebenden Uiguren – von ungefähr 3000 Personen im Jahr 2016 auf rund 100 Personen im Jahr 2018. Lest auch auf Novastan: Vereinte Nationen: China empört sich über Konferenz zur Situation der UigurInnen Darüber hinaus kommen die Anwälte auf die starke chinesische Präsenz an der tadschikischen Grenze zu sprechen: Ein neuer, mit Kameras und Patrouillen verstärkter Grenzzaun sei auf tadschikischem Gebiet errichtet worden. Erwähnt wird ebenfalls der Bau einer chinesischen Militärbasis bei Rangkul in der Autonomen Provinz Berg-Badachschan, nördlich einer ersten Basis des chinesischen Militärs, deren Existenz 2019 von der Washington Post publik gemacht wurde.
Von der Unmöglichkeit einer internationalen Untersuchung
Bei den beiden uigurischen Organisationen, für die die Anwälte arbeiten, handelt es sich um die Exilregierung der Republik Ostturkestan sowie um das East Turkistan National Awakening Movement. Wie die New York Times berichtet, hatten die Anwälte der beiden Organisationen bereits am 6. Juli 2020 eine Klage bei dem IStGH eingereicht. In einem im Dezember 2020 veröffentlichten Bericht wies die Chefanklägerin des IStGH Fatou Bensouda darauf hin, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um eine Untersuchung einzuleiten. Das größte Hindernis besteht darin, dass China kein Vertragsstaat des IStGH ist, da Peking niemals das Römische Statut, die vertragliche Grundlage des IStGH, unterzeichnet hat. Lest auch auf Novastan: Sayragul Sauytbay erhält Nürnberger Menschenrechtspreis In seiner ersten Beweisaufnahme war der IStGH außerdem zu der Ansicht gelangt, dass die anfänglichen Beweise nicht ausreichten, um den Tatbestand des „Verbrechens der Deportation“ aus dem tadschikischen Hoheitsgebiet nachzuweisen. Mit den neuen Dokumenten hoffen die Anwälte jetzt das Hindernis für eine internationale Untersuchung aus dem Weg räumen zu können. Da Tadschikistan Vertragsstaat des IStGH ist, könnten die neuen Beweise eine Untersuchung chinesischer Straftaten auf dem Hoheitsgebiet der Republik Tadschikistan möglich machen. Damit stützen sich die Anwälte, wie das amerikanische Magazin Newsweek erläutert, auf den Präzedenzfall, den die Rechtsprechung des IStGH im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Massenverfolgungen und -deportationen der Rohingya in Myanmar geschaffen hatte. Hunderttausende Rohingya flohen im Zuge der Verfolgung aus Myanmar nach Bangladesch. Da Bangladesch Vertragsstaat des IStGH ist, war es für die Staatsanwälte möglich, die Verbrechen gegen die Rohingya zu untersuchen. Lest auch auf Novastan: Tausende Moscheen in der Uigurischen Region Xinjiang zerstört Wie die die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, obliegt es jetzt dem neuen Chefankläger des IStGH Karim Khan zu prüfen, ob die veränderte Beweislage für die Eröffnung einer Untersuchung ausreicht.
China streitet seine Verbrechen weiterhin ab
In einem Bericht vom 10. Juni dieses Jahres kommt Amnesty International zu dem Schluss „dass die chinesische Regierung mindestens die folgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat: Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts, Folter und Verfolgung“.
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Verschiedenen NGOs zufolge werden mehr als eine Million chinesischer Staatsbürger muslimischen Glaubens in den Lagern Xinjiangs festgehalten. Laut den chinesischen Behörden, denen sowohl Zwangsarbeit wie systematische Geburtenkontrolle vorgeworfen wird, handelt es sich bei den Lagern jedoch um nichts anderes als um „Berufsausbildungszentren“, die dazu bestimmt seien, dem „Separatismus“ entgegenzuwirken.
Guillaume Gérard, Redakteur für Novastan
Aus dem Französischen von Lucas Kühne
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