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Terrorismusverdacht in Deutschland: Anklage gegen fünf Tadschiken

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen fünf tadschikische Staatsangehörige erhoben, die in Verdacht stehen, Terroranschläge in Deutschland geplant zu haben. Der Kopf der Gruppe war in einem separaten Verfahren Ende Januar zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen fünf tadschikische Staatsangehörige erhoben, die in Verdacht stehen, Terroranschläge in Deutschland geplant zu haben. Der Kopf der Gruppe war in einem separaten Verfahren Ende Januar zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.

Fünf tadschikische Staatsangehörige werden sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verantworten müssen. Wie unter anderem Zeit Online berichtete, hat Generalbundesanwalt Peter Frank Anklage gegen die Männer erhoben, die verdächtigt werden, eine Zelle des sogenannten „Islamischen Staats“ gegründet zu haben, um Anschläge in Deutschland zu verüben.

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Bereits am 26. Januar hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem separaten Verfahren den tadschikischen Staatsbürger Ravsan B., der als Kopf der Gruppe ausgemacht wurde, zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Internationale Verbindungen

Die Bundesanwaltschaft sieht die Beschuldigten als hinreichend verdächtig an, sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben. So soll einer der Angeklagten über ein russisch- und tadschikischsprachiges Online-Netzwerk der „IS-Provinz Khorasan“ in großem Umfang finanzielle Mittel eingeworben und neue Mitglieder für die Organisation rekrutiert haben.

Wie aus einer Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft hervorgeht, wurde über jenes Netzwerk auch der tadschikisch-stämmige Attentäter [mit usbekischer Staatsangehörigkeit, Anm. d. Red.] radikalisiert, der in der Stockholmer Innenstadt am 7. April 2017 mit einem Lastkraftwagen vier Personen tötete und zahlreiche andere verletzte.

Ein weiterer Angeklagter wird beschuldigt, zusammen mit Ravsan B. nach Albanien gereist zu sein, um dort einen Auftragsmord zu verüben, der zur Finanzierung von Anschlägen in Deutschland dienen sollte. Der Mord an dem Geschäftsmann sei jedoch nicht ausgeführt worden, weil Zweifel an der Identität des Opfers aufgekommen seien.

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Nach dem gescheiterten Mordversuch übergab Ravsan B. einem weiteren der nun angeklagten Männer eine halbautomatische Pistole, um den Betreiber eines islamkritischen Youtube-Kanals aus Neuss zu ermorden. Beide Männer wurden jedoch während der Waffenübergabe festgenommen.

Gemäß den Ermittlungsbehörden richtete sich die Zelle in der Folge strategisch neu aus, nahm von weiteren Anschlagsplanungen Abstand und konzentrierte sich bis zu ihrer Zerschlagung im April letzten Jahres auf die Radikalisierung junger Muslime in Deutschland sowie auf deren Rekrutierung für den IS.

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Wie die Bundesanwaltschaft nun bekannt gab, trainierten die Zellenmitglieder unter anderem bei Paintball-Spielen auch körperlich ihre militärischen Fähigkeiten und Taktiken. Dabei waren sie auch mit weiteren Personen in Kontakt, die ihrerseits in Verbindung mit dem Attentäter des islamistischen Anschlags vom 2. November 2020 in Wien standen.

Warten auf den Prozess

ErmittlerInnen hatten vier der fünf Angeklagten am 15. April 2020 an unterschiedlichen Orten in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Ravsan B. saß zu diesem Zeitpunkt bereits nach der gescheiterte Waffenübergabe in Untersuchungshaft.

Zwei Wochen später nahmen die albanischen Behörden den fünften Beschuldigten fest. Der 24-jährige war laut einem Bericht von Asia-Plus in Zusammenhang mit dem gescheiterten Auftragsmord in Albanien mit der zuvor in Deutschland ausgehobenen Zelle in Verbindung gebracht worden.

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Wie der Spiegel damals berichtete, sollen die Mitglieder der Gruppe ursprünglich geplant haben, in Tadschikistan gegen die Regierung zu kämpfen. In dem zentralasiatischen Land hat der IS in den vergangenen Jahren mehrere Anschläge für sich beansprucht, unter anderem die Ermordung von vier TouristInnen im Sommer 2018 und den Angriff auf einen Grenzposten im November 2019.

Alle fünf Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft und warten auf den Prozessbeginn. Wie bereits im Verfahren gegen Ravsan B. wird das Oberlandesgericht Düsseldorf eingehend prüfen, inwieweit sich die schweren Vorwürfe, die gegen die Angeklagten erhoben werden, belegen lassen.

Anmerkung der Redaktion: Der Kommentar, dass es sich bei dem tadschikisch-stämmigen Attentäter von Stockholm um einen usbekischen Staatsangehörigen handelt, wurde am 22. April 2021 hinzugefügt.

Robin Roth, Redakteur für Novastan

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