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Russland nimmt Flüge nach Usbekistan und Tadschikistan wieder auf

Russland hat seit dem 1. April seine Flugverbindungen in weitere Länder, darunter Tadschikistan, Usbekistan und Deutschland, wiederaufgenommen.  Wer mitfliegen möchte, muss aber nach wie vor Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Russland hat seit dem 1. April seine Flugverbindungen in weitere Länder, darunter Tadschikistan, Usbekistan und Deutschland, wiederaufgenommen.  Wer mitfliegen möchte, muss aber nach wie vor Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Russland öffnet Schritt für Schritt seine Grenzen. Die russische Regierung hat am 25. März bekanntgegeben, ab dem 1. April den Flugverkehr von Moskau aus in die Hauptstädte Tadschikistans und Usbekistans mit einem Flug pro Woche wiederaufzunehmen. Auch mit Deutschland werden wieder regelmäßige Flugverbindungen aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um Flüge auf den Strecken Frankfurt – Moskau – Frankfurt (fünf Flüge pro Woche), Frankfurt – St. Petersburg – Frankfurt (drei Flüge), Moskau – Berlin – Moskau (fünf Flüge) und Moskau – Frankfurt – Moskau (drei Flüge). Die Wiederaufnahme der Flugverbindungen erfolgt in Vereinbarung mit den betroffenen Ländern.

Russland bestätigt somit seine schrittweise Wiederöffnung in Richtung Zentralasien. Bereits am 21. September 2020 hatte Moskau den Flugverkehr mit Kasachstan und Kirgistan wiederaufgenommen – mit einem Flug pro Woche.

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Die Anzahl der Flüge nach Armenien, Aserbaidschan, Ägypten und in die Vereinigten Arabischen Emiraten wird ebenfalls erhöht – um einen Flug pro Woche von den internationalen Flughäfen Russlands, mit Ausnahme von Moskau und St. Petersburg. Flughäfen in Russland wie Wolgograd, Woronesch oder Saratow werden wieder Flüge ins Ausland aufnehmen. Dies markiert das Ende der Regierungsverordnung vom 16. März 2020, die ausländischen BürgerInnen vorübergehend die Einreise nach Russland untersagte.

Hygienemaßnahmen bleiben in Kraft

Die teilweise Wiederöffnung Russlands führt jedoch nicht zu einer Lockerung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Ausländische Staatsangehörige, die nach Russland reisen möchten, müssen bei Flugantritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Russische Staatsbürger, die nach Russland zurückkehren, müssen den Test innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Ankunft durchführen.

Diese Maßnahmen sind mit Beschluss des Obersten Hygienearztes der Russischen Föderation vom 7. Juli 2020 in Kraft. Trotz dieser bereits bestehenden Vorsichtsmaßnahmen rät die russische Regierung, die Gesundheit nicht aufs Spiel zu setzen und nach Möglichkeit keine Reisen zu unternehmen.

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Russlands Präsident Wladimir Putin hatte auf seiner jährlichen Pressekonferenz 2020 die Bereitschaft Russlands zum Ausdruck gebracht, seine Grenzen wieder zu öffnen. „Sobald die Ärzte es erlauben, werden die Grenzen sofort geöffnet“, sagte das russische Staatsoberhaupt.

Vorteile auf beiden Seiten

Für Staaten wie Tadschikistan, dessen Tourismussektor von der Einstellung der Flugverbindungen schwer getroffen wurde, könnte diese Entscheidung eine entscheidende Hilfe sein. Vor allem ermöglicht die Wiedereröffnung des Luftraums, dass ArbeitsmigrantInnen aus Zentralasien nach Russland zurückzukehren.

Die Vorteile wären dabei gegenseitig. So könnte Russland die dringend benötigten Arbeitskräfte wiederzugewinnen, deren Zahl sich infolge der Grenzschließungen halbiert hatte. Die Länder Zentralasiens könnten andererseits wieder auf das aus Russland gesendete Geld zählen.

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Für Staaten wie Tadschikistan, dessen nationaler Wohlstand zu fast einem Drittel aus Überweisungen von MigrantInnen besteht, hatten sich die Budgets infolge der Coronavirus-Pandemie erheblich reduziert. Laut Radio Ozodi, dem tadschikischen Dienst von Radio Free Europe, gingen 2020 die Überweisungen nach Tadschikistan im Vergleich zum Vorjahr um 741 Millionen Dollar (630 Millionen Euro) zurück.

Léonard Dillies, Redakteur für Novastan

Aus dem Französischen von Robin Roth

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