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Code 103 – Wie Straftaten nach Artikel 120 in Usbekistan tatsächlich geahndet werden

Erpressung, Erniedrigung und Misshandlungen begleiten die Ermittlungen von Geschlechterverkehr unter Männern, denn diese Art von Sex ist gemäß Artikel 120 des usbekischen Strafgesetzbuchs verboten. Ein Bericht darüber, weshalb einvernehmlicher Sex in Usbekistan nach wie vor kriminalisiert wird und welche Rolle Untersuchungen auf das HI-Virusdabei spielen.

Sarpa.media 

Übersetzt von: Berenika Zeller

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Erpressung, Erniedrigung und Misshandlungen begleiten die Ermittlungen von Geschlechterverkehr unter Männern, denn diese Art von Sex ist gemäß Artikel 120 des usbekischen Strafgesetzbuchs verboten. Ein Bericht darüber, weshalb einvernehmlicher Sex in Usbekistan nach wie vor kriminalisiert wird und welche Rolle Untersuchungen auf das HI-Virusdabei spielen.

„Glaubst du, dass ich wirklich ins Gefängnis komme?“, fragt Ruslan (Name geändert) am Ende unseres ersten halbstündigen Gesprächs über Telegram im Mai. Während des Anrufs gab er an, 20 Jahre alt zu sein, im Dienstleistungssektor zu arbeiten, zu studieren und bei seiner Mutter zu leben. Außerdem hat er vor sechs Monaten eine HIV-positive Diagnose gestellt bekommen. Die antiretrovirale Therapie, mit der er sofort begonnen hatte, verläuft gut, und der Antikörpergehalt in seinem Blut ist normal.

Das einzig Abnormale an der ganzen Geschichte ist, dass er gleich nach dem HIV-Test überlistet und dazu gebracht worden ist, seine sexuelle Orientierung zu gestehen. Das nationale AIDS-Zentrum hat seine Personendaten sogleich an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, wodurch ihm nun eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren droht. Homosexuell zu sein ist in Usbekistan nicht nur unter der Mehrheit der Bevölkerung verpönt, sondern wird auch kriminalisiert. Artikel 120 sieht eine Freiheitsbeschränkung von 1 bis 3 Jahren oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Allein die Existenz eines solchen Artikels stellt einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte dar.

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Von den zentralasiatischen Ländern hat außer Usbekistan nur das für seine Menschenrechtsverletzungen bekannte Turkmenistan diesen Artikel beibehalten. Die Formulierung ist ähnlich wie jene in Usbekistan und sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. In Kasachstan ist gleichgeschlechtlicher Sex seit 1997 kein Verbrechen mehr, in Tadschikistan und Kirgistan seit 1998. Seit langem behauptet Usbekistan gegenüber der UNO, dass der Artikel zwar nominell existiere, aber „schon lange nicht mehr zur Verurteilung von Personen verwendet wird“.

Offiziell wurden keine Statistiken zu diesem Thema veröffentlicht. Das Thema wurde auch nicht von den großen Massenmedien aufgegriffen, sondern erst auf Anfrage von Hook thematisiert. Der oberste Gerichtshof weigerte sich im Jahr 2021, dem unabhängigen Nachrichtenportal Daten zur Verfügung zu stellen. Die ersten Angaben zu den unter diesen Artikel fallenden Fällen wurden im Jahr 2021 im Zusammenhang mit dem Fall Miraziz Bazarov veröffentlicht.

Erst im Jahr 2022 kamen genauere Zahlen ans Tageslicht. Im Februar berichtete das staatliche Nationale Zentrum für Menschenrechte darüber, dass im Jahr 2021 insgesamt 36 Personen nach Artikel 120 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Ebenfalls im Februar wurde berichtet, dass die Strafverfolgungsbehörden von ihren Vorgesetzten eine Anweisung erhalten hatten, Verdächtige mithilfe von GPS zu identifizieren, die sich in der Region Jizzax über Telegram-Kanäle verabredeten. Telegram-Kanäle werden häufig als Dating-Plattformen von homosexuellen und bisexuellen Männern genutzt.

Somit ist der Artikel 120 per 2022 nicht nur im Strafgesetzbuch verankert, sondern wird auch aktiv angewandt. Unterhalb dieses Eisbergs tatsächlicher Strafverfahren gibt es noch weitere Rechtsverletzungen durch die Polizei: Homosexuelle Menschen in Usbekistan werden erpresst, unter Druck gesetzt und unrechtmäßig festgenommen. Unterstützende der LGBTQ+-Community, die versuchen das Problem durch Medien an die Öffentlichkeit zu tragen, werden oftmals Opfer von Cybermobbing.

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Der Artikel wird als Verbot jeglicher Äußerung der eigenen Identität und als Verbot von LGBTIQ+ im Allgemeinen interpretiert. Die LGBTQ+-Community wird zur Selbststigmatisierung genötigt. Die persönlichen Daten der Personen, die sich an die AIDS-Beratungsstellen wenden, werden trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeit weitergegeben. Und so war es auch bei Ruslan.

Code 103 – Wie AIDS-Zentren Daten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben

Im Oktober suchte Ruslan das Nationale AIDS-Zentrum auf, um sich einem routinemäßigen HIV-Test zu unterziehen, da er um das erhöhte Übertragungsrisiko bei gelegentlichen homosexuellen Beziehungen wusste. Das Ergebnis war positiv. Die Frau, die ihm das Ergebnis mitteilte und seine Papiere entgegennahm, sagte, dass die Behandlung angeblich für heterosexuelle und homosexuelle Männer unterschiedlich verlaufe.

Wenn er Sex mit Männern habe, müsse er seinen Arzt darüber informieren, um sicherzustellen, dass er die richtige Therapie erhalte. Er gestand aus Angst vor einer möglichen Unwirksamkeit der falschen Behandlung. Auf diese Weise gelangten Informationen über seinen HIV-Status und seine sexuelle Orientierung von den medizinischen Einrichtungen zu den Strafverfolgungsbehörden. Ein halbes Jahr später folgte eine neue Manipulation vonseiten des Systems – er erhielt einen Anruf von der Kreispolizeibehörde, die ihn angeblich wegen Diebstahls, den er gar nicht begangen hatte, auf die Polizeiwache „einlud“. Ruslan ging also hin.

Einerseits haben Bürger:innen gemäß Artikel 3 des Gesetzes zur HIV-Prävention das Recht auf eine freiwillige, anonyme und vertrauliche medizinische Untersuchung. Andererseits sind die Gesundheitsbehörden dazu verpflichtet, Fälle der sexuellen Übertragung von HIV zu melden, um gemäß Artikel 113 über die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten Folgemaßnahmen veranlassen zu können (gemäß der Verordnung 54-n des Gesundheitsministers vom 5. April 2019). Darüber hinaus sind HIV-positive Menschen gemäß Artikel 57 dazu verpflichtet, den staatlichen Behörden Informationen über ihre Sexualpartner:innen mitzuteilen.

Somit hat eine betroffene Person zwei Optionen: Entweder geht sie in ein AIDS-Zentrum und setzt sich dem Risiko aus, dass ihre Identität preisgegeben wird, erhält aber im Falle einer HIV-positiven Diagnose die erforderliche Behandlung, oder sie lässt sich nicht testen und setzt sich und ihre Sexualpartner einem Risiko aus. Viele, die sich in dieser Situation befinden, gehen das Risiko nicht ein und lassen sich nicht testen. Dies trägt zur Ausbreitung von HIV bei, zumal Männer, die Sex mit Männern haben, ohnehin bereits gefährdet sind. Derzeit leben in Usbekistan offiziell etwa 45.000 Menschen mit HIV. Die Region steht zudem auf der Liste der Länder, in denen die Krankheit weiter zunimmt. Nach inoffiziellen Angaben haben wir sogar afrikanische Länder in puncto Wachstum überholt. Anand Grover, der damalige UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechte, erklärte bereits im Jahr 2010, dass die Entkriminalisierung von Homosexualität zusammen mit der Bekämpfung der Diskriminierung von LGBT-Personen ein wichtiges Instrument sei, um die Ausbreitung des HI-Virus zu stoppen. In Usbekistan ist das Gegenteil der Fall: Die Behörden glauben, dass der Artikel gegen Geschlechtsverkehr unter Männern zur Eindämmung von HIV beiträgt.

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„Die Frage der Entkriminalisierung von Homosexualität wurde aufgrund der Dringlichkeit des Kampfes gegen die Ausbreitung von HIV nicht in Betracht gezogen“, erklärte die usbekische Regierung gegenüber dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Jahr 2020.

Wie Geständnisse erzwungen werden

Im April begann die Untersuchung. Als Erstes war Ruslan gezwungen, seine Partner zu „verraten“. Die Masche funktioniert hervorragend: Wenn man bei den Ermittlungen kooperiert, wird einem versprochen, dass man nichts zu befürchten hat und sogar eine Haftstrafe vermeiden kann. Als sich Ruslan weigerte zu kooperieren, wurde ihm mit einem weiteren Strafverfahren nach Artikel 113 wegen Verbreitung von HIV-Infektionen gedroht, das mit einer Höchststrafe von drei weiteren Jahren Gefängnis geahndet wird. Ruslan erzählte nur von einem Partner, bei dem er sich seiner Vermutung gemäß angesteckt haben könnte – vom 32-jährigen Zair.

Der Mann wurde aufgespürt und es stellte sich heraus, dass er seit sechs Jahren von seinem Gesundheitszustand wusste. Er wurde nach Artikel 120 und 113 angeklagt; Ruslan nur nach Artikel 120, unter dem Vorwand, dass dies eine reine Formalität sei. Ruslan dachte bis zur letzten Minute, dass alles gut ausgehen würde, weil er keine Ahnung hatte, wie solche Fälle tatsächlich verlaufen. Er unterschrieb ein Geständnis.

Nach Ansicht eines Experten zur Situation von LGBTIQ+-Personen in Usbekistan ist es ein Fehler, auch nur das Kleinste über seine sexuelle Orientierung preiszugeben: „Ein weiterer Fehler, den junge Menschen oft begehen, ist, [staatlichen Behörden] zu vertrauen. Vertrauen Sie weder den Strafverfolgungsbehörden noch dem medizinischen Personal, es sei denn, Sie werden von befreundeten Fachleuten an sie verwiesen, und vertrauen Sie auch nicht [usbekischen] rechtlich registrierten Menschenrechts- oder Dienstleistungsorganisationen. Keine von ihnen zielt darauf ab, Ihre Rechte zu schützen. Sie sind in sich gar nicht dazu befugt. Besser wendet man sich an LGBT-Organisationen im Ausland. Im Gegensatz zu usbekischen Organisationen sind sie in der Lage, transparent zu arbeiten und der LGBTIQ+-Gemeinschaft zu helfen.

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Während der gesamten Ermittlungsarbeit erhielt Ruslan keine einzige offizielle Vorladung – alle Einladungen auf den Wachposten erfolgten über Telefon. Die Polizei las seine Chatverläufe auf Telegram durch und installierten eine Wanze auf seinem Mobiltelefon. Das Ganze demonstrierten sie ihm sogar. Sie riefen ihn von der Abteilung aus an. Das Gespräch konnte er auf dem nebenanstehenden Computer mithören.

So blieb Ruslan nichts anderes übrig, als sich ein neues Handy zu kaufen – auf Kredit. Während der Ermittlungen wurden Ruslan und Zair einen ganzen Tag lang in einer kalten Zelle festgehalten. Zweiterer betete ununterbrochen und konnte nicht glauben, was vor sich ging. Der gesichtslose Staatsanwalt habe nichts unternommen, sondern nur geraten, bei den Ermittlungen mitzuarbeiten.

Wie Menschenrechtsorganisationen dazu Stellung beziehen

Nebst gesetzwidrigen Ermittlungsarbeiten, wie etwa Scheinvorladungen und Vorladungen ohne offizielles Schreiben, kommt es vor, dass Strafverfolgungsbeamte homosexuelle Jugendliche erpressen und Bestechungsgeld fordern. Den Jugendlichen wird mit einer Anzeige gedroht, oder damit, dass ihre sexuelle Orientierung über die sozialen Medien an Nachbarn, Mitarbeitende und Mitschüler:innen mitgeteilt wird. Soweit die Association for Human Rights in Central Asia (AHRCA), die Eurasian Coalition on Health, Rights and Gender and Sexual Diversity (ECOM) und International Partnership for Human Rights (IPHR).

Bekannt sind auch Fälle, bei denen die Polizei jungen homosexuellen Männern mit dem Artikel 120 drohte. Die jungen Männer wurden dazu erpresst, große Geldsummen zu zahlen oder sogar Eigentum an die Beamten zu übergeben. Oder aber sie wurden gezwungen ein fiktives Geständnis über terroristische Aktivitäten oder über Absichten eines „verfassungswidrigen Umsturzes“ abzulegen, nur um der öffentlichen Schande und Erniedrigung als Homosexueller zu entkommen.

Anale Untersuchung als Foltermethode

Während der Ermittlungen wurde Ruslan einer analen Durchsuchung unterzogen. Es handelt sich dabei um eine übliche Maßnahme zur Beschaffung von „Beweismitteln“. Ihm zufolge handelte es sich um eine erniedrigende Prozedur, bei der ein Hämorrhoidalknoten, den der junge Mann hatte, als Anzeichen für einen solchen Beweis angesehen wurde. Dies ist eine recht häufige Praxis bei Ermittlungen nach Artikel 120 in Usbekistan – internationale Menschenrechtsgruppen und AHRC haben zwischen 2017 und 2021 mindestens neun Fälle von analen Untersuchungen in Usbekistan dokumentiert.

Im Jahr 2017 hat der Weltärztebund eine Resolution verabschiedet, in der er die erzwungene anale Untersuchung als Beweismittel für gleichgeschlechtliches Verhalten verurteilt und die Praxis als „unwissenschaftlich“, „nicht hilfreich“ und „eine Form von Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ bezeichnet.

Welche Strafen Personen erhalten, die nach Artikel 120 verurteilt werden

Einen Anwalt zu finden, der bereit ist, eine nach Artikel 120 angeklagte Person vor Gericht zu verteidigen, ist eine Herausforderung. Kaum jemand nimmt sich solcher Fälle an. Auf die Hilfe eines öffentlichen Anwalts kann man sich nicht verlassen. Darüber hinaus ist es gefährlich, offen nach einem Anwalt zu suchen, da man von seiner Geschichte erzählen muss. „Ich habe sogar versucht, einem Tiktok-Anwalt zu schreiben, weil er modern und verständnisvoll wirkte“, so Ruslan.

Anwält:innen, die über Aktivist:innen und Bekannte gefunden werden, kosten aber Geld. In Ruslans Fall handelte es sich um einen Betrag von 3 Millionen Soʻm [rund 250 Euro]. Das war ein großer Teil seines Monatsgehalts als Verkäufer. Für dieses Geld machte sich die Anwältin mit dem Fall vertraut und nahm zweimal an den Verhandlungen teil. Sie wurde aber zu spät einberufen und ihre Verteidigungslinie war zu schwach. Nach Aussage des jungen Mannes war sich die Anwältin sicher, dass es keine wirkliche Strafe geben würde, und riet ihm, sich keine Sorgen zu machen. Der Staatsanwalt beantragte aber eine dreijährige Haftstrafe. Im Zuge dessen wurden Bescheinigungen und Zeugnisse beim Arbeits- und Ausbildungsplatz des jungen Mannes eingeholt. Das erwartete Wunder blieb aber aus. Der junge Mann wurde zu 1,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt.

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Der zweite Angeklagte, der eine längere Strafe erhielt, legte Berufung ein. Ruslan bleibt bis zum neuen Prozess im Gefängnis. „Er wurde zuerst zu Mördern in eine Zelle gesteckt. Die begannen so gegen die Tür zu hämmern, damit man ihn von ihnen wegnimmt, sonst würden sie ihm etwas antun. Schließlich verlegte man ihn in eine Zelle mit anderen Männern, die wegen desselben Artikels verurteilt worden sind“, so seine Mutter, die ihren Sohn nur einmal in zwei Monaten besuchen durfte. Die nach Artikel 120 Verurteilten erhalten verschiedene Arten von Strafen, darunter Freiheitsstrafen und -beschränkungen wie beispielsweise Verbot von Internetzugang oder nächtlichem Hausarrest. Die meisten von ihnen verbüßen ihre Strafe jedoch nach wie vor in Hochsicherheitsgefängnissen.

 „Neues Usbekistan“ mit alten Artikeln im Strafgesetzbuch

„Das neue Usbekistan ist ein Staat, der sich in strikter Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Normen der Demokratie und der Menschenrechte auf Grundsätze derFreundschaft und Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft beruft“, erklärte Präsident Shavkat Mirziyoyev in einem Interview. Lest auch auf Novastan: Reiseführer für das Neue Usbekistan Trotz der realen – oder auch vordergründigen – Besserungen im Bereich Menschenrechte und anderer Sphären, bleiben der Artikel 120 und die Situation um die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft für Usbekistan ein Schandfleck. Usbekistan arbeitet derzeit ein neues Strafgesetzbuch aus.

Der im Februar 2021 veröffentlichte Entwurf stellt einvernehmlichen Sex zwischen Männern weiterhin unter Strafe. Solange das neue Strafgesetzbuch noch nicht verabschiedet ist, besteht für die usbekischen Behörden noch die Möglichkeit, diese Klausel aus dem Text zu streichen und Usbekistan der Einhaltung seiner internationalen Menschenrechtsverpflichtungen näher zu bringen.  

Vera Suchina für sarpa

Mit Unterstützung der Gemeinschaft von Aktivist:innen und Journalist:innen von Unit

Aus dem Russischen (gekürzt) von Berenika Zeller

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