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Verfassungswidrige Zensur im usbekischen Musikgewerbe

Nicht „explizite“ Musikvideos verderben die Gesellschaft, sondern  Ignoranz und Korruption. Der Journalist Nikita Makarenko beklagt in einem Kommentar die verfassungswidrige Zensur der staatlichen Agentur „Usbekkontsert“. Der Artikel erschien im russischen Original bei Gazeta.uz.

Zensur Illustration
Zensur ist laut usbekischer Verfassung eigentlich verboten, wir aber im Namen der lokalen "Mentalität" und "Werten" betrieben

Nicht „explizite“ Musikvideos verderben die Gesellschaft, sondern  Ignoranz und Korruption. Der Journalist Nikita Makarenko beklagt in einem Kommentar die verfassungswidrige Zensur der staatlichen Agentur „Usbekkontsert“. Der Artikel erschien im russischen Original bei Gazeta.uz.

Mitten im Zentrum der Hauptstadt Taschkent, etwa 500 Meter von der Residenz des Präsidenten und dem Ministerkabinett arbeitet eine Organisation aktiv und beharrlich daran, die usbekische Verfassung zu missachten.

Sie arbeitet dabei ganz unverdeckt mit öffentlichen Geldern und erreicht durchweg hohe Resultate. Sie verursacht regelmäßig Gelächter oder Wut in der Lokalbevölkerung und gar homerisches Gelächter in der restlichen Welt. „Usbekkontsert“ heißt diese erstaunliche Organisation und durch ihre ganzen Tätigkeiten schafft sie es, dass wir uns alle schämen können – für sie, für uns, dafür, dass das alles ganz in unserer Nähe passiert, im Jahre 2018.

Mir scheint, in dieser Organisation will sich bewusst als eine Art Freimaurertum darstellen. Dort kann man entscheiden, was für Menschen gut und was schlecht ist, Zensur verhängen, seine eigene Pseudomoral erfinden und weitere quasilegale Tätigkeiten durchführen.

Ein staatlicher Zensor

Der Artikel 15 der usbekischen Verfassung legt fest, dass alle staatlichen Institutionen verfassungsgemäß arbeiten sollen. Die Webseite von „Usbekkontsert“ erklärt stolz, dass es sich um eine staatliche Institution handelt. Schauen wir einmal, womit sich diese Staatsleute beschäftigen.

Sie vergeben Künstlern Lizenzen, ohne die Konzerte in Usbekistan als illegal gelten. Eine solche Lizenz ist nicht einfach eine steuerrechtliche Prozedur, sondern bedarf auch der Zustimmung des künstlerischen Rats. Dieser Rat ohne klare Zusammensetzung entscheidet also, wer auftreten darf und wer nicht. De facto ist das direkte und unverhohlene Zensur. Etwa wie in Nordkorea, nur nicht auf der Kim-Ir-Sen-Straße, sondern auf der Nawoistraße. Dabei gewährleistet der Artikel 29 der Verfassung die Freiheit, seine Meinung zu äußern. Diese Meinungsfreiheit wird nur durch staatliche oder weitere Geheimnisse begrenzt.

Sollte der Inhalt eines Videoclips „Usbekkontsert“ außer Fassung bringen, können sie natürlich ihre Meinung  dazu äußern. Aber Künstlern verbieten aufzutreten, zu schaffen? Das widerspricht dem elementaren Menschenrecht und Recht des Künstlers sich auszudrücken. In seiner Funktion als Zensor missachtet „Usbekkontsert“ die usbekische Verfassung.

Zensur in den usbekischen Medien wird durch den Artikel 67 der Verfassung verboten. Niemand kann Fernsehsendern diktieren, welche Videoclips sie zeigen können oder sollen. Die Arme von „Usbekkontsert“ reichen aber noch jenseits des Fernsehens. Manche Künstler beklagen sich, dass sie ohne Erlaubnis dieser Struktur ihre Clips nicht einmal auf Youtube zeigen können.

Von „Mentalität“ und „orientalischen Werten“

Der kürzlich erschienene Clip „Letnije doschdi“ (Sommerregen), für den die Sängerin Schachlo Achmedowa am 13. November ihre Lizenz verloren hat, wurde nicht im Fernsehen gezeigt, sondern erschien im Internet. Wie schön, dass uns im Jahr der Innovation ein solches Know-How gegeben wurde, das selbst den härtesten totalitären Regimes unbekannt ist.

Screensho Schachlo Achmedowa Letnyje Doschdi
Ein Ausschnitt aus dem Videocip „Letnije doschdi“ (Sommerregen), für den die usbekische Sängerin Schachlo Achmedowa ihre Lizens verlor

Noch beängstigender sind die Ursachen und Begriffe, die „Usbekkontsert“ bei seiner Zensur gebraucht. Damit Kunst im Fernsehen oder bei Youtube gezeigt werden kann, muss sie der „Mentalität unseres Volkes“ entsprechen, so die Agentur. Den Begriff „Mentalität“ sucht man in der usbekischen Verfassung vergebens. Es ist also irgendeine von „Usbekkontsert“ erfundene Ideologie, die in keinem Dokument beschrieben wird. Dabei darf es laut Artikel 12 der Verfassung keine staatliche Ideologie geben.

Aber „Usbekkontsert“ hat praktisch seine eigene Ideologie auf die nationale Ebene gehoben und kontrolliert ihre Einhaltung. Das obwohl die Verfassung garantiert, dass das Leben sich in Usbekistan auf der Grundlage einer Vielfalt von Ideologien und Meinungen entwickelt.

Ein weiterer Einwand gegen den erwähnten Clip von Schachlo Achmedowa, in dem sich ein Mädchen und ein Junge umarmen, ist die Missachtung der Normen orientalischer Moral. Also, Freunde, ist das jetzt einfach irgendein früher Faschismus à la Schwarze-Hundert, Schwarzhemden, oder einfach ungezügelter Extremismus? Orientalische Moral? Ist das die in der Dichtung von Omar Chayyam beschriebene? In den Büchern von Konfuzius? Habt ihr  bei uns die alten Abbildungen von Tänzerinnen gesehen? Und was denkt ihr euch morgen aus? Die Missachtung von religiösen Werten?

Verletzen diese Aktivitäten von „Usbekkontsert“ etwa nicht das Prinzip der Gleichheit? Denn de Facto lässt diese Organisation verlautbaren: „Denkt ihr wie wir und nehmt ihr unsere Pseudoideologie einer „Mentalität“ und „orientalischer Moral“ an, dann dürft ihr singen und auftreten. Wenn nicht, dann seid ihr zweitklassige, illegale Künstler? Dasselbe gilt für das Publikum. Gefällt euch unsere „Ideologie“, dann könnt ihr euch die genehmigten Künstler anhören. Wenn nicht, könnt ihr euch Konzerte in einem anderen Land anschauen.“

„Man fühlt nur Unbehagen und Scham“

Man könnte sich weiter über „Usbekkontsert“ und seine Arbeit lustig machen, wenn es nur nicht so traurig wäre. Denn sie sind so dreist, dass sie im Februar 2018 (so viel zum „usbekischen Frühling“!) ihre Pseudoideologie in einem Dokument zusammengefasst haben, das unverhohlen Zensur und verfassungswidrige Werte deklariert. Wie interessant!

Demnach ist es im 21. Jahrhundert im freien Usbekistan verboten in einem Videoclip zu singen, wenn man seitlich im Schlafzimmer liegt. Wenn man Tattoos habt. Wenn man Bewegungen macht, die „unangebracht und den usbekischen Traditionen fremd“ sind.

Lest auch bei Novastan: Keine Tattoos und knappen Kleider in usbekischen Videoclips

Es wäre interessant zu wissen, ob der russische Rapper Timati, der bald in Taschkent auftritt, von diesem Dokument gehört hat. Oder überklebt man seine Tattoos mit Pflastern, wie bei japanischen Yakuza in der Sauna. Also um die feinen Gefühle der konzertsstaatlichen Konservative nicht zu verletzen.

Im Januar erklärte der Direktor von „Usbekkontsert“, dass 12 „explizite“ Videoclips von den Bildschirmen genommen wurden. „Beim Schauen fühlt man nichts als Unbehagen und Scham“, so Odildschon Abdukachorow.

Darauf möchte man antworten, dass bei vernünftigen, aufgeschlossenen Menschen nicht die Videoclips, sondern das Verhalten seiner Organisation Schamgefühle verursachen. Und Unbehagen fühlen wir aus irgendeinem Grund alle. Es ist jedes Mal aufs Neue peinlich, wenn mit öffentlichen Geldern eine kulturelle Barbarei durchgeführt wird, die eines Stalin oder Mao Zedong, aber nicht doch eines modernen Staats im 21. Jahrhundert würdig ist.

„Usbekkontsert“ sollte man prophylaktischerweise schließen. Lizenzen sollten den Künstlern bei der lokalen Steuerbehörde ausgeteilt werden. Man sollte allen erlauben zu singen und aufzunehmen, was sie wollen. Und es wird nichts Schlimmes passieren. Denn nicht entblößte Sängerinnen, sondern Ignoranz und Korruption verderben die Gesellschaft.

Nikita Makarenko
Gazeta.uz

Aus dem Russischen von Florian Coppenrath

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