Die Schweizer Anwälte von Gulnora Karimova haben sich mit einer Beschwerde an eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gewandt. Sie stellen die Rechtmäßigkeit der Haftbedingungen ihrer Mandantin infrage. Die Tochter des ehemaligen usbekischen Staatschefs befindet sich seit 2014 in Haft. Am 4. Juni 2021 haben die Schweizer Anwälte von Gulnora Karimova – Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten Islom Karimov (1989-2016) – entschieden, eine Beschwerde gegen die Haftbedingungen ihrer Mandantin einzureichen. Gulnora Karimova ist im Zuge der 2000er Jahre besonders für ihr Jetset-Leben in europäischen Großstädten berühmt geworden und wurde im Jahr 2013 aufgrund von Vorwürfen der Geldwäsche und Veruntreuung angeklagt und verhaftet.
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In einer Pressemitteilung geben die Anwälte der Angeklagten an, eine Beschwerde inklusive Stellungnahme zu der nach ihrer Ansicht willkürlichen Inhaftierung bei einer UN-Arbeitsgruppe eingereicht zu haben. Seit 2014 ist ihre Mandantin permanent entweder im Gefängnis oder auf Bewährung. Lest auch auf Novastan: Die Schweiz vs. Gulnara Karimova – neue Entwicklungen in der Geldwäsche-Affäre Karimova soll in den frühen 2010er Jahren mehr als 650 Millionen Euro veruntreut haben. Im Juni 2020 hat Frankreich daraufhin erstmals 10 Millionen Euro Korruptionszahlungen an Usbekistan zurückgegeben [fr].
Systematische Rechtsverletzungen
Das Ziel der Beschwerde ist es, die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung, der sich Karimova unterzieht, bestätigen zu lassen. Die Anwälte fordern die usbekischen Behörden dazu auf, „Gulnora Karimova unverzüglich und bedingungslos in Anlehnung an die internationalen Vereinbarungen freizulassen“. In der Stellungnahme wird außerdem konstatiert, dass die Rechte Karimovas „systematisch verletzt“ worden seien. Lest auch auf Novastan: Saida Mirziyoyeva und Gulnora Karimova: Zwei Präsidententöchter in der Politik Die Genfer Anwälte berichten von einem „Scheinverfahren“, bei dem die ehemalige usbekische Geschäftsfrau weder mit ihren Anwälten sprechen konnte noch diese ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen durften. Sie berichten, es sei „das erste Mal, dass wir es mit einer Angeklagten zu tun haben, die von bewaffneten Männern in ihrer Küche verhört wird“. Die Anwälte fordern die UN-Arbeitsgruppe schließlich auch noch dazu auf, das Verhalten der westlichen Justiz zu untersuchen, der sie vorwerfen „Unrecht zu verschleiern“.
In der Beschwerde wird daran erinnert, dass Usbekistan regelmäßig von Nichtregierungsorganisationen wegen Verstößen gegen die Menschenrechte, Verwehrung des Rechts auf Verteidigung und die Anwendung von Folter [fr] öffentlich kritisiert wird.
Elliot Obadia, Redakteur für Novastan
Aus dem Französischen von Flavia Gerner
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