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Kirgistan ändert Aufenthaltsbedingungen für Ausländer:innen

Kirgistan schränkt den Aufenthalt von Ausländer:innen zeitlich ein. Die neuen Bestimmungen beenden die Praxis des Visa-Run für ausländische Staatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind.

Kirgistan ändert die Aufenthaltsbedingungen für ausländische Staatsangehörige (Symbolbild), Photo: Wikimedia Commons

Kirgistan schränkt den Aufenthalt von Ausländer:innen zeitlich ein. Die neuen Bestimmungen beenden die Praxis des Visa-Run für ausländische Staatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind.

Am 10. Oktober hat das kirgisische Ministerkabinett eine Änderung der Verfahren ratifiziert, die den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger:innen im Land regeln. Dies berichtet das kirgisische Medium Kloop.

Dies bedeutet das Ende des „Visa-Run“, bei dem man die Grenze überquert, meist ins benachbarte Kasachstan, und am selben Tag wieder nach Kirgistan einreist, um seinen Aufenthalt ohne Visum zu verlängern. Viele Ausländer:innen sind von der Visumpflicht befreit, solange ihr Aufenthalt eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht überschreitet.

Einführung des „60/120“-Prinzips

Seit seinem Inkrafttreten am 21. Oktober sieht das „60/120“-Prinzip vor, dass von der Visumspflicht befreite Reisende erst nach einer Karenzzeit von 120 Tagen ab dem Ausreisedatum wieder einreisen dürfen. Dies betrifft Reisende, die für 60 Tage von der Visumpflicht befreit sind.

Im Fall von Reisenden, die für bis zu 90 Tage visumfrei nach Kirgistan reisen dürfen, gilt das Prinzip „90/180“, erklärt das kirgistanische Medium Kaktus.

Außerdem müssen Personen, die die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum überschreiten, eine Gebühr für ein Ausreisevisum zahlen. Die neuen Bestimmungen sollen laut dem Pressedienst des Ministeriums „eine wirksame Steuerung der Migrationsströme“ im Land gewährleisten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Ausländer:innen, die länger im Land bleiben möchten, durchaus ein Visum beantragen können, ohne das kirgistanische Hoheitsgebiet zu verlassen.

Viele Ausländer:innen kommen in den Genuss der Visumfreiheit, die je nach Herkunftsland und Art des Reisepasses zwischen 30 und 360 Tagen beträgt. So können sich Inhaber:innen eines französischen, deutschen, österreichischen oder schweizerischen Reisepasses bis zu 60 Tage lang ohne Visum in Kirgistan aufhalten.

Edit.: In der usprünglichen Version dieses Artikels stand, dass sich die Karezzeit auf 60 Tage beläuft. Wir haben diesen Fehler korrigiert.

Pauline Ferraz, Redakteurin für Novastan

Aus dem Französischen von Michèle Häfliger

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