Am 11 Dezember wird in Kirgistan per Referendum über eine Reihe von Verfassungsänderungen entschieden. Sollte das Referendum Erfolg haben, wird unter anderem ein bereits im August verabschiedetes Gesetz zur Aberkennung der kirgisischen Staatbürgerschaft im Falle von Terrorismus in Kraft treten. Dieses Gesetz ist bisher noch nicht wirksam, da es gegen die aktuelle Verfassung verstößt.
Im Laufe der letzten Jahre ist der Kampf gegen den Terrorismus eine Priorität für die kirgisische Regierung geworden. Grundlage dafür ist die ansteigende Instabilität in Afghanistan, im Süden Zentralasiens, wie auch die vermeintlich Zunehmende Anzahl extremistischer Bewegungen in Usbekistan und Tadschikistan.
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Bereits vor einem Jahr kündigste der kirgisische Präsident Almasbek Atambajew die Schaffung von Rahmenbedingungen, um die Widerrufung der kirgisischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Grund dafür seien die 400 bis 500 kirgisischen Staatsbürger, die sich dem Islamischen Staat angeschlossen haben und ihre mögliche Rückkehr nach Kirgistan.
Dem französischen Beispiel nach
Atambajew bezog sich explizit auf ein ähnliches Gesetzesvorhaben, das im Frühjahr in Frankreich diskutiert wurde: „[N]ach einer Reihe von Attentaten wird Frankreich seine Verfassung ändern und die Staatsbürgerschaft den Bürgern entziehen, die dem Terrorismus beigetreten sind.“
In Frankreich wurde das Vorhaben schließlich von der Regierung aufgegeben. In Kirgistan wurde die Idee hingegen weitergedacht. Der von Atambajew vorgeschlagene Gesetzesentwurf wurde am 30 Juni vom Parlament verabschiedet und Anfrang August vom Präsidenten unterschrieben. Er sah unter anderem eine Änderung des Gesetzes „Über die Staatsbürgerschaft der kirgisischen Republik“ vor.
Der kirgisische Gesetzesentwurf
Demnach wäre es heute theoretisch möglich, die Staatsbürgerschaft kirgisischer Staatsbürger, die an kriegerischen Auseinandersetzungen oder militärischen Operationen außerhalb des Landes teilgenommen haben, zu widerrufen. In den Worten von Iskender Matrajimow, Mitinitiator des Gesetzesentwurfes, werden „diese Personen nicht mehr auf legalem Wege in ihr Heimatland einreisen können“. Das Gesetz betrifft nicht Bürger, die wegen terroristischer Handlungen im Inland verurteilt wurden, da diese dem einfachen Strafrecht unterliegen.
Ulan Primow, ein weiterer Mitinitiator des Entwurfs, ergänzte, dass die Staatsbürgerschaft nur durch die Justiz entzogen werden könnte und die Behörden demnach die Schuld der Angeklagten beweisen müsste. Demnach wäre es quasi unmöglich, die betroffenen Terroristen tatsächlich zu verurteilen.
Laut der Expertin Tscholpon Orosobekowa, die von Sputnik News interviewt wurde, lässt das Gesetz viele Fragen offen: „Was wird vor Gericht passieren? Werden die Angeklagten in Abwesenheit oder in Person verurteilt? Wenn sie nicht da sind, wie kann man ihre Teilhabe an einer terroristischen Organisation beweisen?“
Eine komplizierte Gesetzeslage
Es bleibt noch eine weitere Hürde: Obwohl das Gesetz theoretisch gültig ist, ist es unanwendbar. Die kirgisische Verfassung verbietet es, Personen staatenlos zu machen – was also den Entzug der kirgisischen Staatsbürgerschaft verfassungswidrig macht.
Laut dem Juristen Edil Eralijew sollte der Text nicht als verfassungswidrig angesehen werden, da die Verfassung eine Einschränkung der Grundrechte und Grundfreiheiten zur Wahrung der nationalen Sicherheit vorsieht.
Der Artikel 50 ist hingegen klar: „Es kann niemandem die Staatsbürgerschaft entzogen werden oder das Recht, die Staatsbürgerschaft zu wechseln, verweigert werden.“ Ebendieser Artikel soll durch die seit August in Kirgistan stark diskutierte angestrebte Verfassungsreform geändert werden.
Nach der Zustimmung des Parlaments im Oktober findet am kommenden Sonntag ein Referendum zu dieser Verfassungsreform statt. Das Vorhaben steht im Zentrum einer politischen Debatte, die am 24. Oktober das Ende der bisherigen regierenden Koalition verursacht hat. Die Reform wird auch von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, für die die vorgesehenen Änderungen die Grundrechte schwächen werden.
Die Redaktion