Heute, am 24. April, beginnt in Kirgistan und im weiteren Zentralasien der heilige Monat Ramadan. Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wird von den meisten Gläubigen erwartet, dass sie zu Hause religiöse Rituale feiern.
Der heiligste Monat des Islam, der Fastenmonat Ramadan, beginnt in den Ländern Zentralasiens am 24. April. Die meisten der Einwohner der Region identifizieren sich mit dem Islam, wenn auch nicht alle die Religion praktizieren. Zum Ramadan gehören mitunter das Fasten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, besondere Gebete und das Spenden von Almosen.
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Während der Ramadan in der Regel ein gemeinschaftlicher Feiertag ist, an dem die Familien um Fastenbrechen und andere Rituale zusammenkommen, werden die Feierlichkeiten in Zeiten der Selbstisolierung wahrscheinlich eine andere Form annehmen.
Religiöse Autoritäten rufen zur Disziplin auf
In Kirgistan bittet die Geistige Verwaltung der Muslime (DUMK) darum, von gemeinschaftlichen Praktiken abzusehen. Am 14. April bat der Obermufti Maksat adschy Toktomuschew Gläubige darum, die Quarantänebestimmungen einzuhalten: „In Zusammenhang mit der Verlängerung des Ausnahmezustandes, rufe ich alle zur Disziplin und zur Geduld auf„. Er fügte hinzu, dass auch das Fastenbrechen „Iftar“ und die nächtlichen Gebete, zu denen sich Familien und Bekannte üblicherweise versammeln, zu Hause stattfinden sollen „bis sich die Situation verbessert“.
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Die religiösen Autoritäten in Kirgistan werden ebenfalls über soziale Netzwerke mit den Religionsgemeinschaften kommunizieren. Lokale Religionsführer wie Abdulasis Sakirow, der Kazy (Hauptrichter eines Schari’a-Gerichts) in Dschalal-Abad, nehmen ebenfalls an Sensibilisierungsaktivitäten teil.
Bei einem Treffen mit anderen Richtern über Zoom wies Sakirow die Menschen an, keine Einladungen zu kollektiven Gebeten anzunehmen und von großen Fastenzeremonien abzusehen. Informationen wie die Zeit des Fastens oder die Höhe der zu vergebenden Almosen werden per Mobiltelefon und soziale Netzwerke erklärt. Tatsächlich führte die DUMK auch die Möglichkeit ein, Almosen über mobile Bank- und Zahlungsterminals zu bezahlen.
Eine helfende Hand oder Stöcker in die Räder?
Zu Beginn der Pandemie waren die religiösen Autoritäten in Kirgistan allerdings zögerlich bei der Durchführung von epidemiologischen Empfehlungen. Als das Gesundheitsministerium die DUMK Anfang März bat, die Zahl der Teilnehmer an Freitagsgebeten zu begrenzen, erklärte die Direktion zunächst, dass sie den Gläubigen den Besuch von Moscheen zum Freitagsgebet nicht verbieten könne. „Es ist nicht richtig, das Freitagsgebet zu verbieten, weil man sich mit dem Coronavirus anstecken könnte„, antwortete der Pressesekretär der DUMK, Maksat Atabajew, damals auf eine Anfrage von 24.Kg. Zwei Tage später hielt die geistliche Leitung eine Opferzeremonie in der Zentralmoschee von Bischkek gegen die Verbreitung des Coronavirus ab.
Doch als der Sicherheitsrat am 14. März die Schließung aller Schulen und Universitäten veranlagte, erließ die DUMK ebenfalls eine Fatwa (eine gesetzliche Erklärung), wonach alle religiösen Schulen geschlossen, die Dauer der Freitagsgebete verkürzt und gefährdete Personen vom Besuch der Moscheen ausgeschlossen wurden. Am 17. März, dem Vortag der ersten registrierten Coronavirus-Fälle, kündigte der Obermufti Toktomuschew eine vorübergehende Aussetzung der Freitagsgebete an.
Da die ersten Coronavirus-Fälle in Kirgistan bei einer Gruppe von Menschen gefunden wurden, die von ihrer kleinen Pilgerfahrt nach Mekka zurückkamen, wurde religiösen Autoritäten teils vorgeworfen, für den Ausbruch mitverantwortlich zu sein. Doch wie die Staatliche Agentur für religiöse Angelegenheiten beobachtete, werden kleine Pilgerfahrten im Gegensatz zur Haddsch-Pilgerfahrt, die von der DUMK organisiert wird, meist über private Tourismusunternehmen geplant.
Der Ausnahmezustand in Kirgistan
Der Ausnahmezustand gilt in Kirgistan seit dem 25. März und bis zum 30. April. Wie der Gesundheitsminister am 23. April ankündigte, wird der Höhepunkt der Epidemie in Kirgisistan in Kürze erwartet, da etwa die Hälfte der registrierten Fälle von Covid-19 bereits geheilt ist. Am 20. April erklärte auch der Präsident Sooronbaj Dscheenbekow, nach dem Infektionshöhepunkt sollen Betrieben schrittweise wieder geöffnet werden: „Es ist am härtesten für die, die von ihrem Lebensunterhalt durch ihre alltägliche Arbeit verdienten. Ihnen müssen wir helfen. Es ist am härtesten für die, die im Dienstleistungsbereich arbeiten. Wir planen ihnen die Möglichkeit zu geben, wieder zu arbeiten. Aber die Zeit dafür ist noch nicht gekommen.“
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Nichtsdestotrotz könnten die Quarantänemaßnahmen noch weiter verlängert werden, um einen erneuten Ausbruch der Coronavirus-Epidemie zu verhindern, möglicherweise sogar bis zum Ende des Ramadans. „Ich weiß nicht, ob es viele Unterschiede bei der Einhaltung geben wird. Eines ist sicher, ich werde zu Hause kochen müssen. Ich glaube nicht, dass die Menschen zu Hause bleiben werden, zumindest nicht während der zweiten Hälfte des Fastenmonats Ramadan. Ich gehe davon aus, dass die Regierung die Sperrzeit bis zum Ende des heiligen Monats, dem 23. Mai, verlängern wird, das macht Sinn“, erklärt Kanat, ein Einwohner von Bischkek, auf Anfrage von Novastan.
Ramadan zu Hause in Zentralasien
Auch in anderen zentralasiatischen Ländern forderten die spirituellen Gremien die Bürger auf, den Ramadan zu Hause zu verbringen. In Kasachstan organisieren die religiösen Behörden Online Formate, um alle Fragen zum Ramadan während einer Pandemie zu beantworten. Der Hauptmufti Nauryzbaı qajy Taǵanuly kündigte an, dass während der 30 Tage des Fastens qualifizierte Imame im Rahmen des Online-Projekts „Dreißig Predigten für dreißig Tage“ über Fernsehkanäle Vorträge halten werden. Dadurch können Gläubige den Anweisungen und Predigten der Geistlichen zuzuhören, ohne das Haus zu verlassen.
In Usbekistan sieht das Dekret des Präsidenten Shavkat Mirziyoyev über den Monat Ramadan vor, dass alle religiösen Veranstaltungen „unter strikter Einhaltung der Quarantänevorschriften, zu Hause, bei der Familie“ durchgeführt werden sollen. Es wird auch empfohlen, finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien über das „Zentrum für die Koordination von Sponsoring“ zu überweisen, anstatt sie für die geplante Organisation von Iftar für die Gemeinschaft und als Teil von Almosen auszugeben.
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Tadschikistan hat immer noch keinen offiziell registrierten Fall von Coronavirus. Nichtsdestotrotz haben die religiösen Behörden am 18. April Moscheen erneut geschlossen, nachdem sie sie Anfang des Monats vorübergehend wiedereröffnet hatten. Sie verboten auch die Organisation kollektiver Rituale im Zusammenhang mit dem Ramadan und forderten die Gläubigen auf, die Empfehlungen der Ärzte und des Gesundheitsministeriums strikt zu befolgen. In seinen Glückwünschen zum Beginn des Ramadan rief Präsident Emomalii Rahmon dazu auf, dass diejenigen, die „im Dienst des Volkes“ stehen, insbesondere landwirtschaftliche Arbeiter, zu einem späteren Zeitpunkt fasten sollten: „wenn wir heute nicht arbeiten gehen, wird jede Familie im Herbst und Winter mit großen Härten konfrontiert sein“.
In Turkmenistan, das ebenfalls bisher keinen Fall von Coronavirus registriert hat, kündigen die religiösen Autoritäten keine Einschränkungen an. Nach Angaben des Muftyiats von Turkmenistan, zitiert vom turkmenischen Medium orient.tm, wird in den Moscheen während des gesamten Fastenmonats Ramadan täglich ein „besonderes kollektives Gebet“ stattfinden.
Anastasia Shevtsova
Journalistin für Novastan.org in Bischkek
Redaktion und Übersetzung aus dem Englischen: Florian Coppenrath
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