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Die Leiterin von Human Rights Watch in Kirgistan ausgewiesen

Die kirgisischen Einwanderungsbehörden haben Mihra Rittmann, der Leiterin von Human Rights Watch in Kirgistan, die Einreise verweigert. Eine beunruhigende Nachricht aus einem Land, das als das freieste der Region gilt.

GKNB Kyrgyzstan Kirgistan
GKNB Kyrgyzstan Kirgistan

Die kirgisischen Einwanderungsbehörden haben Mihra Rittmann, der Leiterin von Human Rights Watch in Kirgistan, die Einreise verweigert. Eine beunruhigende Nachricht aus einem Land, das als das freieste der Region gilt.

Mihra Rittmann, Leiterin des Büros der NGO Human Rights Watch (HRW) in Kirgistan, wurde am 2. Dezember an der Einreise in das Land gehindert. Am Flughafen „Manas“ wurde sie von den Beamten der Einwanderungsbehörde darauf hingewiesen, dass sie das Einwanderungsgesetz verletzt habe und zur „persona non grata“ erklärt worden sei – in dem Land, welches sich als einzige Demokratie Zentralasiens versteht. Mihra Rittmann war zuvor im Juni die Arbeitserlaubnis durch den kirgisischen Sicherheitsdienst GKNB (Nachfolger des sowjetischen KGB) entzogen worden, unter dem Vorwand ihr Antrag sei „ungeeignet“.

Sie hat keine weiteren Erklärungen erhalten. „Dass einer Forscherin von Human Rights Watch die Einreise nach Kirgistan verweigert wird ist ein beispielloser Vorfall und ein äußerst beunruhigendes Zeichen“, erklärte dazu Kenneth Roth, Geschäftsführer von Human Rights Watch. „Die kirgisischen Behörden müssen das Einreiseverbot umgehend aufheben und Mihra Rittmann die Rückkehr nach Bischkek ermöglichen, um ihre Arbeit dort ungehindert fortzusetzen.“

Die kirgisischen Behörden bestreiten Beteiligung an der Entscheidung

Der GKNB teilte auf Presseanfragen zum Status Rittmanns mit, man stünde nicht in Verbindung mit dieser Entscheidung. Das Außenministerium, welches als einzige Behörde über Migrationsfragen entscheiden kann, erklärte jedoch gegenüber dem kirgisischen Online-Magazin Kloop.kg, es sei dort nichts über den Beschluss bekannt und verweigerte weitere Kommentare.

GKNB Gitter

Die Entscheidung, die Leiterin von HRW des Landes zu verweisen, erinnert an die Einreisesperren gegenüber zahlreichen Menschenrechtsaktivisten zwischen 2008 und 2010 unter President Kurmanbek Bakijew, dessen Regime in der Revolution im April 2010 gestürzt wurde.

Kirgistan bleibt das offenste Land der Region

Seitdem betrachtet sich Kirgistan als Demokratie, welche als einziges postsowjetisches Land über ein semi-parlamentarisches System verfügt und transparente Wahlen abhält, wie die letzten Parlamentswahlen im Oktober 2015. Dennoch ist das politische System weit davon entfernt, vollkommen demokratisch zu sein. Die politische Elite macht vor allem Geschäfte, wie die letzten Wahlen zeigten, und kämpft um Positionen, die Einfluss auf die Behörden und somit wirtschaftliche Vorteile versprechen.

Was individuelle Freiheiten angeht, bleibt Kirgistan das offenste Land der Region, trotz der geopolitischen Spannungen aufgrund des internationalen Terrorismus und der „afghanischen Bedrohung“, welche in den anderen zentralasiatischen Staaten zu weiteren Beschneidungen der Freiheiten ihrer Bürger führt. Kirgistan folgt diesem regionalen Kurs und nutzt wie sein Nachbar Tadschikistan die Gelegenheit, die lautesten Kritiker der Staatsgewalt

Auch auf Novastan: Die Rückkehr der afghanischen Bedrohung in Zentralasien

Der GKNB verlangt das Ende der Visafreiheit für 45 Länder

Am 2. Dezember ersuchte das Komitee des GKNB außerdem das kirgisische Parlament, über eine Rücknahme des Visaregimes nachzudenken. Laut geltender Regelung dürfen Bürger der 45 reichsten Länder, unter ihnen auch Deutschland, seit 2012 ohne Visum einreisen. Dem GKNB zufolge gefährdet dies die Sicherheit des Landes.

Zudem berät das kirgisische Parlament noch immer über ein neues Gesetz, welches das russische Gesetz zu „ausländischen Agenten“ in NGOs kopieren und so zur Schließung zahlreicher internationaler Organisationen in Kirgistan führen würde. Ist das das Ende der kirgisischen Freiheit in Zentralasien?

Die Redaktion

 

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