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Die Schweiz vs. Gulnara Karimova – neue Entwicklungen in der Geldwäsche-Affäre

Gulnara Karimova, die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten Islom Karimov, ist seit 2013 in einen Korruptions- und Geldwäscheskandal in der Schweiz verstrickt. Es geht um insgesamt mehr als 660 Millionen Euro und die Frage, wem das eingefrorene Vermögen rechtmäßig gehört: Karimova, die seit 2014 in ihrer Heimat inhaftiert ist, oder der usbekischen Bevölkerung, die die Gelder als Wiedergutmachung erhalten soll? Im Herbst 2020 kam es zu entscheidenden Entwicklungen im langjährigen Prozess.

Foto: Marco Verch
Foto: Marco Verch

Gulnara Karimova, die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten Islom Karimov, ist seit 2013 in einen Korruptions- und Geldwäscheskandal in der Schweiz verstrickt. Es geht um insgesamt mehr als 660 Millionen Euro und die Frage, wem das eingefrorene Vermögen rechtmäßig gehört: Karimova, die seit 2014 in ihrer Heimat inhaftiert ist, oder der usbekischen Bevölkerung, die die Gelder als Wiedergutmachung erhalten soll? Im Herbst 2020 kam es zu entscheidenden Entwicklungen im langjährigen Prozess.

Ein Korruptionsskandal in Millionenhöhe, Tarnfirmen auf der ganzen Welt, Geldwäsche auf Schweizer Bankkonten und Hausdurchsuchungen in Genfer Hotels und Villen: Die Tochter des 2016 verstorbenen ersten Präsidenten von Usbekistan Islom Karimov ist seit 2013 in einen Gerichtsprozess in der Schweiz verwickelt. Die Anklage? Korruption und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Verkauf von Telekommunikationslizenzen für den usbekischen Markt. Es geht um mehr als 660 Millionen Euro, die von der Schweizer Bundesanwaltschaft eingefroren wurden.

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Karimova fordert ihr Vermögen zurück, denn sie benötigt es dringend: Im Jahr 2014 fiel sie in ihrem Heimatland in Ungnade, wurde dort festgenommen und zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Mit den Geldern erhofft sie sich, ihre Haft vorzeitig beenden zu können, wie das US-Medium Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE) berichtete. Verschiedene usbekische und internationale NGOs argumentieren jedoch, dass das Vermögen rechtmäßig den EinwohnerInnen Usbekistans gehöre und drängen auf eine schnelle Rückführung nach Usbekistan.

Im Herbst 2020 konnte Karimova in einem wichtigen Etappensieg erwirken, dass die bisherigen Gerichtsurteile im Prozess um die eingefrorenen Gelder noch einmal neu verhandelt werden müssen. Das Schweizer Bundesstrafgericht muss nun überprüfen, ob die frühere Verurteilung von zwei engen Mitarbeitenden von Karimova rechtens ist. Deren Geständnisse sollen nämlich, so Karimovas Pflichtverteidiger Grégoire Mangeat, unter Druck von usbekischen Behörden erfolgt sein und seien daher nicht rechtskräftig.

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Nahezu zeitgleich hat die Schweiz ein Abkommen mit Usbekistan unterzeichnet, das den Transfer der veruntreuten Gelder nach Usbekistan regeln soll. Denn die Eidgenossenschaft setzt sich vehement für die schnelle Rückgabe solcher „illegaler Potentatengelder“ ein, um den Missbrauch des Schweizer Finanzplatzes zu verhindern.

Doch wie kam es überhaupt zum größten Geldwäsche-Fall in der Geschichte der Schweiz?

Die Millionen in der Keksdose                                                                     

Im Juni 2012 spielte sich in der Genfer Filiale der Schweizer Bank Lombard Odier ein merkwürdiges Schauspiel ab, wie ein ursprünglich in der Schweizer Handelszeitung veröffentlichter Bericht schildert. Eine Frau aus Usbekistan verlangt den Zugriff auf ein Konto einer Briefkastenfirma aus Gibraltar. Ihr Ansuchen bleibt erfolglos, da sie nicht auf der Liste der Zugriffsberechtigten steht. Hauptinhaber des Kontos ist Rustam Madumarov, ein usbekischer Popstar und Ex-Lebensgefährte von Karimova.

Nur drei Tage später wiederholt sich die Szene, dieses Mal wollen Manager von Coca-Cola Usbekistan Zugriff auf das Konto haben. Die mittlerweile misstrauisch gewordenen Mitarbeitenden kontaktieren daraufhin die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Es stellt sich heraus, dass nach Madumarov bereits international gefahndet wird, die Schweizer Bundesanwaltschaft sperrt seine Konten bei Lombard Odier und weiteren Schweizer Banken. Der Verdacht: Schwere Geldwäsche.

Etwa zur selben Zeit werden die bereits erwähnten usbekischen Coca-Cola Manager in einem Hotelzimmer in Genf von der Schweizer Polizei verhaftet und den usbekischen Behörden überstellt. Von der Polizei sichergestellte Beweise zeigen, dass nicht Madumarov, sondern in Wirklichkeit Karimova hinter der Geldwäsche steckt.

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Als Ständige Vertreterin Usbekistans bei den Vereinten Nationen und anderen Organisationen in Genf genießt sie zunächst jedoch diplomatische Immunität. Die Bundesanwaltschaft (BA) entscheidet sich daraufhin, ihre Immunität aufzuheben und stellt sie im September 2013 unter Untersuchung. „Als mögliche Vortat zur Geldwäscherei gelten mutmasslich unrechtmässige Vorgänge im usbekischen Telekommunikationsmarkt. Anknüpfungspunkt für die Untersuchung der BA sind damit zusammenhängende Vermögenswerte in der Schweiz“, heißt es in der Presseerklärung.

Der Fall entwickelt sich zu einem der spektakulärsten Geldwäsche-Skandale der Schweiz: Über 800 Schweizer Franken (660 Millionen Euro) werden eingefroren, die Bundesanwaltschaft konfisziert Wertgegenstände und Immobilien aus dem näheren Umfeld Karimovas und in einem ihrer Bankschließfächer findet die Polizei umgerechnet 2,8 Millionen Euro sowie Schmuck im Wert von 6,5 Millionen Euro – gelagert in Keksdosen.

Die Schweizer Bundesanwälte konnten daraufhin bestätigen, dass die sichergestellten Gelder aus unrechtmäßigen Verträgen zwischen Karimova und schwedischen sowie niederländischen Telekommunikationsfirmen stammen.

Schmutzige Deals mit Telekommunikationslizenzen

Im Zuge der rasanten Entwicklung von Mobilfunknetzen und der steigenden Nutzung von Smartphones ist es in Ländern wie Usbekistan eine gängige Praxis Telekommunkations-Lizenzen an ausländische Investoren zu vergeben, um auf diese Weise die Kommunikationsinfrastruktur zu modernisieren. Normalerweise sollten diese Lizenzen durch ein transparentes Ausschreibungsverfahren von einer unabhängigen Telekomaufsicht vergeben werden. Der usbekische Telekommunikationssektor befand sich jedoch bereits seit 2003 fest in Karimovas Hand, so ein Bericht der International State Crime Initiative. Sie hatte einen direkten Einfluss auf das Lizenzgeschäft und konnte eigenständig entscheiden, welche Unternehmen den Zuschlag für die lukrativen Lizenzen erhielten. Wer ihr kein Bestechungsgeld bezahlte, ging leer aus oder verlor seine bereits erworbenen Lizenzen.

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Verschiedene Unternehmen, darunter die halbstaatliche schwedische Teliasonera und die niederländische VimpelCom, erwarben so wettbewerbslos und ohne größeren finanziellen Aufwand usbekische Lizenzen. Sie zahlten Gelder an eine in Gibraltar gemeldete Briefkastenfirma namens Takilant Ltd, deren Eigentümerin Gayane Avakyan eine enge Mitarbeiterin von Karimova war. Die damaligen führenden Köpfe von Teliasonera sind bis heute straffrei geblieben, ein schwedisches Gericht hat das Urteil noch im Februar 2021 bestätigt.

Um die von den Telekommunikationsunternehmen gezahlten Bestechungsgelder zu waschen, entwickelt Karimova ein ausgeklügeltes System: Ihre usbekische Firma L’Office koordinierte die Gründung eines ganzen Netzwerks von Subunternehmen, die ihren Sitz hauptsächlich in der Schweiz hatten. Takilant Ltd. und die Schweizer Firmen verschoben untereinander Millionenbeträge, als Vorwand für die Transaktionen nannten sie Beraterverträge. „Es ist wichtig, die Vermögen durch ein komplexes Firmennetz zu schleusen, mit Firmen, die nur zur Verschleierung dienen“, heißt es in sichergestellten Strategiepapieren von L’Office. Nachdem die die Gelder mit dieser Methode gewaschen wurde, kauften die Subunternehmen Immobilien, Schmuck und Modeartikel. Alles mit dem Ziel, Karimovas Privatvermögen und ihren Einfluss zu steigern.

Der Fall von der Macht

Die Geschehnisse in der Schweiz hatten auch Auswirkungen auf Karimovas Stellung in ihrer Heimat. Während sie für lange Zeit als potentielle Nachfolgerin ihres Vaters für das Präsidentenamt gehandelt wurde, geriet sie nun unter Beschuss durch rivalisierende Interessengruppen und wurde zunehmend politisch isoliert. Nachdem sich dann auch ihr eigener Vater von ihr distanzierte, nutzten ihre Rivalen, darunter der damalige Chef der des usbekischen Nationalen Sicherheitsdiensts (SNB), Rustam Inoyatov, der aktuelle Präsident Shavkat Mirziyoyev (damals Premierminister), und der damalige Finanzminister Rustam Azimov, diese Gelegenheit, um Karimova zu entmachten: Im Februar 2014 wurde sie vom SNB unter Hausarrest gestellt.

Kristian Lasslet, Co-Direktor der Initiative UzInvestigations begründet Karimovas Fall folgendermaßen: „Schlussendlich überschätzte sich Karimova, als sie damit begann, wirtschaftliche und politische Macht zu ergreifen, ohne in der Lage zu sein ihre Position langfristig gegenüber ihren Rivalen abzusichern.“ Avakyan, Madumarov sowie weitere Mitarbeitende Karimovas wurden anschließend ebenfalls festgenommen und zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Auch Karimova selbst wird etwa ein Jahr nach ihrer Festnahme, im August 2015, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Wie ihre Tochter Iman Karimova gegenüber dem Guardian erklärte, habe der Gerichtsprozess in der Küche des Hauses stattgefunden, in dem sie sich seit ihrer Festnahme befand. Details zu Karimovas Verurteilung kamen jedoch erst im Dezember 2016 ans Licht, als sie aufgrund des noch laufenden Geldwäscherei-Prozesses von Staatsanwälten aus der Schweiz vernommen wurde. Dies war das erste Mal seit ihrer Festnahme im Jahr 2014, dass unabhängige Quellen über Karimovas Verbleib berichten konnten. Als sie nicht einmal bei der Beerdigung ihres im August 2016 verstorbenen Vaters anwesend war, wurde zwischenzeitlich sogar darüber spekuliert, ob sie überhaupt noch am Leben sei.

Auch in den Jahren darauf gab es kaum ein Lebenszeichen von der Präsidententochter: Im Dezember 2017 wurde sie laut dem Online-Nachrichtenmagazin The Diplomat zu einer weiteren zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, die nur kurze Zeit später in einen fünfjährigen Hausarrest umgewandelt wurde. Im April 2018 konnte sich sie erstmals seit über einem Jahr mit ihrem Schweizer Pflichtverteidiger Mangeat treffen, berichtete RFE. In einem zitierten Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung betonte er, dass seine Klientin bereit sei, „Zugeständnisse einzugehen“, um zu einer „vernünftigen Lösung“ zu kommen. Bevor es dazu kommen konnte, wurde Karimovas Hausarrest im März 2019 jedoch vorzeitig beendet und sie wurde erneut ins Gefängnis überstellt. Als Grund wurde angeführt, sie hätte das Haus ihrer Tochter, in dem sie sich seit 2018 aufhielt, unerlaubterweise verlassen.

Laut einer weiteren Meldung von RFE wandte sich Karimova im Februar 2020 über Instagram an den aktuellen usbekischen Präsidenten Mirziyoyev, und versprach ihm die in der Schweiz eingefrorenen Gelder als Austausch für eine umgehende Freilassung, was jedoch ohne Folgen blieb. Nur einen Monat später, im März 2020, wurde Karimova in einem dritten Prozess zu weiteren 13 Jahren Haft verurteilt. Der Grund hierfür sei The Diplomat zufolge unter anderem Erpressung und Geldwäsche.

Währenddessen in der Schweiz

Die Schweizer Bundesanwaltschaft war zwischenzeitlich ebenfalls nicht untätig: Im Mai 2018 sprach sie zunächst zwei Urteile gegen Madumarov und Avakyan aus. Beide saßen zu dieser Zeit ihre Haftstrafen in Usbekistan ab und hatten Geständnisse abgelegt. Das in der Schweiz eingefrorene Vermögen sollte nun möglichst schnell an Usbekistan zurückerstattet werden. Mangeat kritisierte diese Schritte jedoch, denn „“[d]ie Strafbefehle sind eine schwere Verletzung des Rechts auf einen fairen Prozess und des Rechts von Gulnara Karimova auf Gleichbehandlung“, so der Anwalt in einem Interview mit der NZZ am Sonntag im Juni 2018.

Außerdem seien die Geständnisse auf Druck der usbekischen Behörden erfolgt und daher nicht rechtskräftig. Mangeat verweist auf einen Report von Amnesty International, wonach die usbekischen Behörden regelmäßig Folter einsetzen, um Geständnisse zu erhalten. „An der Freiwilligkeit der Geständnisse bestehen große Zweifel“, gibt er im selben Interview mit der NZZ zu bedenken.

Nur einen Monat später, im Juni 2018, fordert die am Verfahren beteiligte Takilant Ltd., dass die Urteile noch einmal neu überprüft und entschieden werden sollen. Im April 2019 kommt es dann zum ersten Rückschlag für die Schweizer Justiz: Der Verfahrensleiter der Bundesanwaltschaft Patrick Lamon wird für befangen erklärt, da er sich im September 2018 mit der usbekischen Staatsanwaltschaft traf, und wird vom Fall Karimova abgezogen.

Im Oktober 2020 folgt ein weiterer Rückschlag: Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona gibt einem Rekurs statt, wonach nicht Mangeat, sondern Karimova selbst berechtigt sei Takilant Ltd. vor Gericht zu vertreten. Laut Bundesstrafgericht bedeute dies, dass dem Einspruch der Takilant Ltd. aus dem Jahr 2018 stattgegeben werden muss. Die Urteilssprüche gegen Avakyan und Madumarov müssen nun noch einmal neu überprüft werden.

Parallel dazu veröffentlichen die Schweiz und Usbekistan im Herbst 2020 eine bilaterale Absichtserklärung im Zusammenhang mit den eingefrorenen Geldern. Im Text heißt es, dass das Vermögen komplett an Usbekistan zurückerstattet werden solle, da es auf illegale Weise in die Schweiz gelangt ist und allen UsbekInnen zustehe. Noch ausstehend sind jedoch die Modalitäten der Rückführung: Wie kann sichergestellt werden, dass die Gelder auch der Bevölkerung zugutekommen? Laut Absichtserklärung gelte es, Transparenz, Rechenschaft und Überwachung des Rückerstattungsprozesses zu garantieren.

Für das Wohl der usbekischen Bevölkerung?

Bereits im Jahr 2017 argumentierte Kristian Lasslet in seinem Bericht, dass das Vermögen von Karimova rechtmäßig der Bevölkerung Usbekistans gehöre. Eine Rückführung sei jedoch einzig durch die Gründung einer unabhängigen Stiftung gewährleistet, welche die Gelder in einem demokratisch gesteuerten Prozess verwaltet. Aufgrund der noch immer vorherrschenden Korruption in Gesellschaft und Politik Usbekistans seien dortige Institutionen derzeit noch nicht in der Lage, diese Aufgabe zu bewältigen.

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Diese Ansicht teilt auch das Uzbek Asset Return Network (UARN), eine Koalition verschiedener usbekischer und internationaler NGOs. In einer Absichtserklärung vom März 2020 forderte das UARN die Schweizerische Eidgenossenschaft auf in ihren Verhandlungen mit Usbekistan im Zuge des Rückerstattungsprozesses absolute Transparenz und Rechenschaft einzuhalten und warnte, dass die Gelder nicht an Karimova zurückgehen dürfen.

Die bilaterale Erklärung zwischen der Schweiz und Usbekistan im Herbst 2020 wurde daher von VertreterInnen des UARN genauestens analysiert. Sie betonten, dass die Schweiz nicht auf frühere vermeintliche Erfolge anknüpfen dürfe. Konkret erwähnten sie ein Übereinkommen zwischen Kasachstan und der Schweiz aus dem Jahr 2012, das von Schweizer PolitikerInnen gerne als positives Beispiel einer Rückführung von veruntreuten Geldern hervorgehoben wird. Das UARN sieht dieses Abkommen als gescheitert an, denn es hatte sich herausgestellt, dass die NGOs, welche mit der Betreuung der Gelder beauftragt wurden, der regierenden Nur Otan Partei nahestanden.

Um dies zu verhindern, müsse im Fall von Usbekistan ein unparteiisches Aufsichtsorgan beauftragt werden, um die rückgeführten Gelder zu verwalten. Unabhängige NGOs und Pressemedien seien gefragt, dieses Aufsichtsorgan streng zu beobachten und stetige Transparenz zu verlangen.

Ob die usbekische Bevölkerung am Ende tatsächlich die Millionen aus der Keksdose erhält oder ob sich die Ereignisse in Kasachstan wiederholen, wird sich zeigen. Karimova selbst hat ebenfalls noch nicht aufgegeben und wird ihr Vermögen weiterhin gerichtlich zurückfordern.

Maximilian Rau

Journalist für Novastan.org

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