Kirgisische Bürgerrechtler melden, dass Anpassungen des Wahlrechts eine transparente Durchführung der Präsidentschaftswahl unmöglichen machen, und fordern Korrektur. Große Entrüstung gibt es auch über die Beschneidung der Rechte unabhängiger Wahlbeobachter. kloop.kg berichtete
Nur zwei Sitzungen dauerte es und die umstrittenen Gesetze zur Änderung des Wahlgesetzes in Kirgistan waren verabschiedet. Vertreter unabhängiger Wahlbeobachtungs-Kommissionen zeigen sich empört und fordern die Änderungen zu überdenken.
Bektur Osmonbaew ein Vertreter der Rechtsberatung “Adilet“ sagt, die Parlamentarier versuchten, die Rechte der Wahlbeobachter aus nichtkommerziellen Organisationen einzugrenzen.Laut der Änderungen ist es den NGO-Beobachtern verboten, sich zwischen mehreren Wahllokalen zu bewegen. Des Weiteren sehen die Änderungen vor, dass sich in jedem Wahllokal nur ein Beobachter jeder Organisation befindet.
Hartes Pflaster für Wahlbeobachter
Nach den Worten Osmonbaews wird dies das Monitoring erschweren, da ein einzelner Beobachter nicht „gleichzeitig beide Seiten“ beobachten und darauf achten kann, dass keine zusätzlichen Wahlscheine eingeworfen werden.
„Die Urheber der Änderungen sind der Ansicht, dass die Beobachter gesellschaftlicher Organisationen sich absprechen und auf die Wahlen Einfluss nehmen könnten. Aber das ist Unsinn! Beobachter nichtkommerzieller Organisationen sind Personen ohne gezieltes Ergebnisinteresse, im Gegensatz zu den Vertretern der politischen Parteien und den Präsidentschaftskandidaten“, so Osmonbaew.
Beobachten ja – beschweren nein
Darüber hinaus wird eine Akkreditierungspflicht für Beobachter eingeführt, was nach Ansicht der Bürgerrechtler eine zusätzliche Verwaltungshürde darstellt.
Zusätzlich wollen die Abgeordneten den Beobachtern verbieten, Beschwerden über Entscheidungen oder Handlungen der Wahlkommission einzureichen. In den Augen Osmonbaews nimmt diese Änderung der Arbeit der Wahlbeobachter jeglichen Sinn.
„Das endet dann damit, dass ein Beobachter eine Rechtsverletzung wahrnimmt, aber nicht das Recht hat, sie zur Anzeige zu bringen.“
Kirgisische Wahlbeobachter unerwünscht
Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, kirgisischen Staatsbürgern zu verbieten, sich als internationale Beobachter bei den kirgisischen Wahlen akkreditieren zu lassen.
Im Begründungsschreiben betonen die Abgeordneten, dass sie eine Einschränkung der Handlungsrechte von NGO-Beobachter für nötig erachten, da diese ebenfalls Bürger Kirgistans sind und ein Stimmrecht besitzen. Die Initiatoren befürchten, dass die Beobachter ihre Rechte zur Unterstützung eines Kandidaten missbrauchen könnten.
Nach ihrer Ansicht ist besonders das Recht zur Klage gegen Entscheidungen und Handlungen der Wahlkommission in der Gefahr, von Beobachtern nichtkommerzieller Organisationen missbraucht zu werden.
Maßnahmen im Internet
Die Abänderungen führen in das Gesetz auch Begriffe wie “Internet“, “Internet-Veröffentlichung“ und “individueller Nutzer oder Nutzer mit individueller IP-Adresse“ ein.
Unter Internet-Veröffentlichungen werden Seiten verstanden, die am Tag von mehr als 500 individuellen Nutzern besucht werden. Nicht in diesen Begriff einbezogen sind Internet-Blogs und persönliche Seiten von Nutzern sozialer Netzwerke.
Die Initiatoren der Gesetzesänderung sind der Meinung, dass die Einführung dieser Begriffe ins Wahlgesetz hilft, die Agitation im Internet zur Zeit der Wahlen zu regulieren.
Ein Gesetz ohne Grenzen
Die Bürgerrechtler geben jedoch zu bedenken, dass es kein spezielles Organ gibt, welches sich mit dem Monitoring des Internets beschäftigen wird. Wie die Juristin des „Zentrums für Medienentwicklung“ Nurschan Musaewa sagt, sollen die Internetveröffentlichungen nach Meinung der Abgeordneten nur während der Durchführung der Wahlen reguliert werden.
Sie fügt jedoch hinzu, dass die Art der Regulierungen im Gesetz nicht festgehalten wurde, es werden lediglich die obigen neuen Begriffe definiert.
„Und was werden sie da konkret machen? Wie werden sie arbeiten? Davon steht dort nichts. Wir haben ein Gesetz über „Digitalisierung und e-Government“, dort sollten Änderungen und neue Entscheidungen über den Umgang mit dem Internet behandelt werden. Auf das Verfassungsgesetz, welches die Wahldurchführung festlegt, wird das aber keine Auswirkung haben. Hier widersprechen sich die Regularien“, so Musaewa.
Überprüfung der Änderungen
Die Koordinatorin des Konsortiums „Für gerechte Wahlen“ Dinara Oschurachunowa gab bekannt, dass ein Ausschluss des Begriffs „Internet“ aus der getätigten Gesetzesanpassung sowie eine Überprüfung der Änderungen bezüglich der Beobachter unumgänglich ist.
„Wir verstehen, dass man jetzt, in der Zeit vor den Präsidentschaftswahlen, das Änderungspaket nicht ablehnen wird. Aber man kann es noch korrigieren, deshalb schlagen wir vor, die Neuerungen zu überdenken und Einschränkungen zu entfernen. Die Initiatoren führen keine konkreten Beweise für eine Desorganisierung der Wahlen durch Vertreter unabhängiger Organisationen auf“, so Oschurachunowa.
Mit Bitte um Klärung
Nach Ansicht Oschurachunowas werden diese „widersprüchlichen Anpassungen“ durchgeführt, weil die Zivilgesellschaft daran interessiert ist, die Wahlen zu beobachten und Unregelmäßigkeiten zu melden. Die Bürgerrechtlerin vermutet, dass die Abgeordneten diese Möglichkeiten einschränken wollen.
Oschurachunowa lud die Initiatoren der Abänderungen des Wahlgesetzes zu einer Diskussion ein, um zu verstehen, wie sie die Arbeit unabhängiger Beobachter aus nichtstaatlichen Organisationen beurteilen.
„Wir sollten wissen, auf welcher Grundlage solche Anpassungen im Wahlgesetz durchgeführt werden.“
Aus dem Russischen von Katharina Kluge
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