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Sie stehen in Kirgistan vor Gericht? Unser Beileid – höchstwahrscheinlich werden Sie zu einer Haftstrafe verurteilt

JournalistInnen des kirgisischen Nachrichtendienstes „Kloop“ haben tausende Fälle der kirgisischen Justiz analysiert. Gefunden haben sie ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen der Justiz gegen Drogenkonsumenten bei gleichzeitiger Nachsicht gegenüber Drogenhändlern und in Korruption verwickelten Beamten. Einmal vor Gericht sind die Chancen freigesprochen zu werden, sehr gering. Wir übersetzen den Artikel mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

Nationalhymne Kirgistan Polizei Unabhängigkeit
Polizisten singen die kirgisische Nationalhymne auf dem bischkeker Ala-Too Platz.

JournalistInnen des kirgisischen Nachrichtendienstes „Kloop“ haben tausende Fälle der kirgisischen Justiz analysiert. Gefunden haben sie ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen der Justiz gegen Drogenkonsumenten bei gleichzeitiger Nachsicht gegenüber Drogenhändlern und in Korruption verwickelten Beamten. Einmal vor Gericht sind die Chancen freigesprochen zu werden, sehr gering. Wir übersetzen den Artikel mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

Sie werden vor einem kirgisischen Gericht angeklagt? Da haben wir für Sie schlechte Neuigkeiten: In 96% aller Fälle werden Sie verurteilt (außer natürlich, Sie sind Beamter oder Beamtin – diese werden statistisch gesehen meist verschont).

Während der Neujahrsferien verhafteten zwei Polizisten im Südosten Bischkeks den 42-jährigen Rustam. Sie durchsuchten ihn im Beisein zweier Zeugen und fanden bei ihm ein Paket mit vier Gramm Haschisch. Rustam sagte aus, dass er die Drogen für den eigenen Gebrauch gekauft habe. Er bat das Gericht, ihn nicht zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen, da er allein für den Lebensunterhalt seiner Familie zuständig sei. Rustam war nicht vorbestraft und seine Kollegen und Nachbarn äußerten sich wohlwollend über ihn. Gemäß dem Strafgesetzbuch Kirgistans war es möglich, Rustam entweder zu einer Geldstrafe im Umfang von 20 bis 50 Tausend kirgisischen Som (Stand 12.06.2019 entspricht dies rund 253 bzw. 632 Euro) oder zu einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren zu verurteilen. Das Gericht entschied sich für die letztere Variante und verurteilte Rustam zu drei Jahren Strafkolonie.

Rustams Fall kann als beispielhaft für das Vorgehen der kirgisischen Justiz betrachtet werden. Erstens neigen die Richter dazu, die Angeklagten für schuldig zu befinden. Zweitens leiden darunter nicht böswillige Rechtsbrecher, die eine tatsächliche Gefährdung der Gesellschaft darstellen, sondern vor allem Menschen wie Rustam, die sich einmalig etwas zuschulden kommen lassen.

Selten Freisprüche, häufig Haftstrafen

Um die Besonderheiten der kirgisischen Justiz zu verstehen, haben die JournalistInnen von „Kloop“ 26,000 Kriminalfälle analysiert, die während der letzten sechs Jahre von Gerichten unterschiedlicher Instanzen behandelt wurden. Im Ergebnis endete die Mehrheit der Fälle in der ersten Instanz mit einem Schuldspruch. Zudem wurde der Verurteilte in drei von vier Fällen mit einer Haftstrafe belegt. Freisprüche gab es in lediglich 4% der Fälle.

Gerichte der zweiten und dritten Instanzen folgten in der Regel dem erstinstanzlichen Urteil und bestätigten das Urteil. Die Auswertungen zeigen, dass es in der zweiten Instanz mit 6,6% geringfügig mehr Freisprüche gab als in der ersten. Weiterhin ergibt die Analyse, dass die Richter die Angeklagten in der Regel zu einer Haftstrafe oder auf Bewährung verurteilen, meistens im Umfang von drei bis fünf Jahren. Viele Artikel des kirgisischen Strafgesetzbuches sehen alternative Bestrafungen vor, denen die Richter aber nur äußerst selten Beachtung schenken. Hierzu zählt beispielsweise Geldstrafen oder die Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit.

Ein sowjetisches Erbe?

Der Bürgerrechtler und Anwalt Nurbek Toktakunow ist der Meinung, dass die Richter so viele Schuldsprüche fällen, weil Kirgistan von der Sowjetunion ein System des „inquisitorischen Rechtswesens“ geerbt habe. Darunter versteht er das Verhalten eines Richters, der Verstöße vonseiten der Anklage zwar sieht, mit diesen aber nachsichtig umgeht und „im Sinne der Anklage weiterdenkt“.

„[Der Richter] übersieht Verstöße, gegenüber den Argumenten der Verteidigung bleiben seine Ohren verschlossen, weil er schon zu dem subjektiven Schluss gelangt ist, dass der Angeklagte schuldig ist“, erklärt der Jurist. Nach Meinung Toktakunows gibt es hierfür einige Gründe: Die Richter seien von anderen machtvollen Stellen der Staatsgewalt abhängig, unter anderem vom Präsidenten; sie seien korrupt und fürchteten sich vor der Strafverfolgung.

Aus Sicht der Bürgerrechtlerin Rita Karasartowa führt eine solche Situation, in der Richter vor allem Schuldsprüche fällen, zu einer „Straffreiheit“ der Strafverfolgungsbehörden. Diese fühlten sich als „die Herren im Polizeistaat“. „Es ist gefährlich, wenn ein unschuldiger Mensch einfach aus irgendeiner Laune heraus oder dem Wunsch, sich etwas dazuzuverdienen, zum Kriminellen gemacht wird. Dies führt zu zusätzlichen staatlichen Ausgaben, weil Gefängnisinsassen versorgt werden müssen“, so Karasartowa.

Nach Auffassung beider BürgerrechtlerInnen wählen Richter häufig eine Freiheitsstrafe als Strafart, da dies ihre „Einkommensquelle“ darstelle. „Dies sind Einnahmen aus Korruption, weil die Freiheit verkauft wird. Wenn sie nach dem Gesetz alle freilassen und Barmherzigkeit zum Zug walten lassen würden, wer würde ihnen dann Geld einbringen? Sie verkaufen die Freiheit“, findet Toktakunow.

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Strafen vor allem für Drogenkonsumenten

Unter den Rechtsbrechern in Kirgistan leiden mit den Drogenkonsumenten bei weitem nicht die Gefährlichsten. Die Judikative bestraft sie um ein Vielfaches häufiger als diejenigen, die Drogen verbreiten. Diese Tendenz wächst schon seit 10 Jahren. Die Forschungsarbeit der JournalistInnen von „Kloop“ bestätigt dies: Die Mehrzahl der Urteile wird auf Grundlage des Artikels über die „Gesetzeswidrige Herstellung, Erwerb, Lagerung, Transport oder Übermittlung von Betäubungsmitteln ohne Verkaufsabsicht“ gefällt.

Unter allen Urteilen machen solche gegen Drogenkonsumenten mit 14% den größten Anteil aus. Gleichzeitig werden die für den Drogenhandel Verantwortlichen deutlich seltener zu Haftstrafen verurteilt. Die Bürgerrechtler erklären die hohe Anzahl an Urteilen aufgrund von Drogen damit, dass solche Taten leichter zu ermitteln seien und sich dies nebenbei positiv auf die Aufklärungsquote der Strafverfolgungsbehörden auswirke.

Nebenverdienst Drogenhandel

Sergej Bessonow, der Leiter der „Eurasian Harm Reduction Association“ (EHRA), die mit Drogenabhängigen arbeitet, geht davon aus, dass Polizisten genau diejenigen Leute hinters Licht führen, die bei ihnen Drogen kaufen, um dann das Ergebnis ihrer Arbeit vorzeigen zu können. „Auf diese Art verdienen die Polizisten Geld, während sie sich gleichzeitig auf der Karriereleiter nach oben bewegen. Im Großen und Ganzen geschehen die Festnahmen nicht durch Zufall, sondern direkt nach dem Kauf [der Drogen], weil die Polizisten die Verkäufer und Orte kennen“, so Bessonow.

Dem Leiter der EHRA zufolge gibt es eine große Anzahl an Urteilen, die im Zusammenhang mit Drogenkonsumenten stehen, die aufgrund von Diebstahl verhaftet werden, den sie begehen, um sich Geld für Drogen zu beschaffen. „Wenn wir Drogenabhängige in dem Glauben hinter Gitter bringen, dass sie in der Haft davon loskommen werden, dann ist das einfach nur dumm, weil im Gefängnis mehr Drogen billiger verfügbar sind. Wir alle zahlen für Gefängnisinsassen“, sagt der Bürgerrechtler.

Zweiklassensystem vor Gericht

Während das Rechtssystem mit dem einen rigoros umgeht, ist es gegenüber dem anderen nachsichtig. Die BürgerrechtlerInnen sind der Ansicht, dass Gerichte das Gesetz selektiv anwenden, wenn es um Angestellte des Staates, Beamte und Polizisten geht und diese dadurch häufig freigesprochen werden. Die Ergebnisse der Analyse von Gerichtsverfahren zeigen, dass in erster Instanz 18% der Fälle, in denen die Anklage aufgrund von „Amtsmissbrauch“ oder „Erpressung von Bestechungsgeldern“ erfolgte, mit einem Freispruch enden.

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Die ehemalige Richterin der Verfassungskammer des Obersten Gerichts und Bürgerrechtlerin Klara Sooronkulowa ist der Meinung, dass die Gerichte nicht nur Polizisten und Beamte oft freisprechen, sondern auch die Richter selbst. „Es gibt Fälle, in denen Richter aufgrund von eindeutigen Nachweisen der Korruption festgenommen wurden, dann aber in allen drei Instanzen einen Freispruch erhielten“, erzählte sie im Rahmen des Runden Tischs gegen Korruption im Justizsystem im Oktober 2018.

Rita Karasartowa verfolgt ebenfalls die Arbeit der Gerichte. Sie meint, dass es eine Kategorie von Taten gäbe, bei denen es sozusagen „verboten“ sei, Schuldsprüche zu fällen. Beispielsweise, so die Bürgerrechtlerin, gelange die Mehrheit der Fälle gegen Polizisten, die der Folter beschuldigt werden, nicht bis vor Gericht. In den Fällen, die vor Gericht verhandelt werden, werden die Beschuldigten zumeist freigesprochen.

Die Haltung des Obersten Gerichts in Bezug auf die Analyse von „Kloop“ ist unbekannt. Vertreter des Obersten Gerichts antworteten einen Monat lang nicht auf Nachfragen der Herausgeber und gaben im Anschluss bekannt, dass „in Bezug auf die angeführten Fragen keine Materialien oder Dokumente vorliegen“. Sich für klärende Fragen mit dem Vorsitzenden des Gerichts oder seinem Vertreter in Verbindung zu setzen gelang bislang nicht.

Öffentlich tat im Juni 2018 Katschyke Essenkanow, zu diesem Zeitpunkt stellvertretender Vorsitzender des Obersten Gerichtes, seine Meinung zu den Gerichtsurteilen kund. Bei einem Auftritt vor dem Parlament stellte er klar, dass es in Kriminalfällen „im Prinzip keine Freisprüche geben sollte“. „Wenn die Ermittlung auf Grundlage des Gesetzes stattfindet, soll diese bei vollständigem Nachweis der Schuld vor Gericht gebracht werden. Es sollte nicht so sein, dass gegen einen Unschuldigen ermittelt wird und dieser anschließend dem Gericht übergeben wird. So etwas sollte nicht passieren, aber es kommt vor“, führte Essenkanow aus. Von Seiten des Obersten Gerichts wurde diese Äußerung als „persönliche Meinung“ bezeichnet, gleichzeitig aber keine eigene Position bezüglich der Neigung zu Schuldsprüchen der kirgisischen Justiz bekanntgegeben.

Aus dem Russischen von Marie Schliesser

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